Forum  Kündigung

Seite 1 von 1
CALYA 
calya
vom 20.10.2012 15:41, 16 Visits
Diesen Beitrag merken Merken
alle Beiträge
weiterempfehlen empfehlen
Druckansicht drucken

Beitrag Mündlicher Rücktritt vom Mietvertrag durch Vermieter

Hallo,
gestern haben mein Mann und ich einen Mietvertrag abgeschlossen. Alle Parteien
haben dort unterschrieben. Nun tritt die Vermieterin vom Vertrag zurück.
Also,
Dieses Haus wurde duch eine Immobilien Maklerin an uns vermittelt. Sie fragte
selbstverständlich im Vorfeld, ob es Schufa mäßig irgendwas bei uns gebe. Ich
bejahte dies. So kam es dann also gestern zum schriftlichen Mietvertrag. Die Maklerin
wollte eine Provision von 800 quetsch. Es wurde aber im Vorfeld geklärt. das wir
erstmal nur 600 zahlen und den Rest bei Hausübergabe. Alles war super.
Dann bekamen wir vorhin den Anruf von der Maklerin. Die Vermieterin tritt zurück,
weil sie befürchte keine Miete von uns zu bekommen. Die Maklerin hatte NACH
Abschluß des Vertrages erst in die Schufa geschaut. Wir können lückenlos
nachweisen, das wir immer Miete gezahlt haben.
Nun fragte ich, nach den 600 Euro und die Maklerin meinte, das sei kein Problem,
ABER es müsse eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, in Höhe von 250Euro +
19% MwSt !!! Ein Aufhebungsvertrag würde auch erst Zustande kommen, wenn wir
VORHER den Mietvertrag an sie zurück schicken! Vorher würden wir auch das Geld
nicht bekommen.
Ich bin nun ziemlich wütend über alles! 1) Glaube ich nicht, das diese mündliche
Kündigung rechtens ist 2) Bin ich nicht so doof und schicke "meinen Beweis" in dem
Moment weg, in der HOffnung Geld "irgendwann" zu bekommen!
Meine Frage an euch, wie genau sieht es rechtlich aus? Paragraphen würden an
dieser Stelle sehr weiterhelfen. Bin auch am überlegen, am Montag einen
Rechtsanwalt zu konsultieren. Es geht immerhin um 600 Euro
Danke schön für die zahlreichen Antworten!
 
Antwort verfassen antwort verfassen
 
Antworten sortieren nach Datum   Sortieren nach Datum ASC Sortieren nach Datum DESC
FURINO 
Furino  
vom 20.10.2012 19:14
Antworten Antworten

  Ich würde einen Aufhebungsvertrag empfehlen, da das Mietverhältnis bereits so erschüttert ist.

Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

1. Eine fristgrechte Kündigung durch den Vermieter oder Sie.

2. Einen Aufhebungsvertrag

Letzterer ist Verhandlungssache. Die Aufwandsentschädigung für den Makler sollte derjenige zahlen, welcher die Aufhebung des Vertragsverhältnisses anstrebt.

Den bereits unterschriebenen Mietvertrag würde ich nicht zurückschicken. Er ist für die Ausfertigung des Aufhebungsvertrages nur von inhaltlicher Bedeutung.
Für die blauen Augen der Maklerin soll sich die Auftraggeberin(Vermieterin) mit der Maklerin auseinandersetzen.

Ihr Argument, das sie die Miete bisher immer pünktlich gezahlt haben, ist kein Argument den Schufaeintrag zu negieren.
 
 
calya     Antwort vom 20.10.2012 19:26
ja,:  der aufhebungsvertrag wird ja gefordert, jedoch soll ich trotzdem diese gebühr da
bezahlen ...
naja was heißt "gesagt" wir können es schriftlich und lückenlos nachweisen, von allen
vermietern das wir IMMER miete gezahlt haben ... selbstverständlich hebt das nicht die
schufa auf ... jedoch versichert dieses dokument, das immer miete kommen wird
 
 
furino     Antwort vom 20.10.2012 21:51
:  Ob Sie nun die Gebühr zahlen wollen oder nicht, ändert nichts an meiner Meinung.

Auch wenn Sie die Miete immer pünktlich und korrekt zahlen, besteht keine Verpflichtung für den Vermieter Ihnen die Wohnung zu vermieten.
Er kann das ohne Angabe von Gründen ablehen.
 
MOOCHI 
Moochi  
vom 20.10.2012 17:16
Antworten Antworten

Solange die nichts

  schriftlich hat kann sie viel behaupten.

Nur gebe ich zu bedenken: Wenn ein Mietverhältnis schon so anfängt, da würde ich mir lieber was neues suchen. Aber - meiner Meinung nach - muss der VM die Kosten für den Makler tragen, da er einseitig den Vertrag grundlos gekündigt hat.
 
 
calya     Antwort vom 20.10.2012 17:30
das hört sich gut an ...:  gibt es dazu evtl nen paragraphen oder sowas? finde unter google leider nix passendes
zu meinem thema ...
 
MOOCHI 
Moochi  
vom 20.10.2012 17:13
Antworten Antworten

Einen

  Rücktritt vom MV - weder mündlich noch schriftlich - gibt es nicht. Der VM könnte nur bei Nichtzahlung der Miete kündigen.

http://www.wohnung-jetzt.de/service/mietrecht/kuendigungsgruende.php
 
 
calya     Antwort vom 20.10.2012 17:35
die maklerin:  sagte vorhin am telefon etwas davon, das wir nen aufhebungsvertrag machen, ich aber
wie vorher schon gesagt definitiv den mietvertrag VORHER zuschicken soll ...
 
CALYA 
calya  
vom 20.10.2012 16:09
Antworten Antworten

muss noch hinzu sagen

  dass nun von seiten der Maklerin behauptet wird, ich hätte gesagt, wir seien Schufa frei
und deshalb die Kündigung einher gehe ...
 
 
weiterempfehlen  empfehlen
Antwort verfassen antwort verfassen
Druckansicht drucken  
powered by Womenweb GmbH
Hilfe