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BIRNENWEIN 
Birnenwein
vom 10.10.2012 21:01, 9 Visits
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Beitrag Türdrücker defekt - wer zahlt die Reparatur?

Grüße Euch,

also, der Türdrücker ist in unserer Wohnung defekt. Der Nachbar meinte seiner sei noch in Ordnung. Es scheint also etwas in meiner Wohnung oder im Kabel zur "Zentrale" der Schaltung im Keller oder so zu sein...

Ich habe die Verwaltung in unserem Mehrfamilienhaus unterrichtet. Die meinte:

---- schnipp ----
bzgl. (...) müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass es sich bei dem Türdrücker um Sondereigentum handelt. D.h. je nach Inhalt Ihres Mietvertrages müssen Sie die Reparatur selbst übernehmen oder Ihr Vermieter (wer ist das?).
---- schnapp ----

Im Mietvertrag wird der Türdrücker, Gegensprechanlage o. ä. nicht genannt.

Muß ich zahlen oder der Vermieter?


Ciao, Birnenwein

 
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OTTOJUNKERS 
ottojunkers  
vom 11.10.2012 08:05
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Erst wenn geklärt ist, warum das

  Teil nicht mehr funktioniert, weiß man, wer zahlen muss.

Bei gültiger Kleinreparaturklausel im Mietvertrag und ein Defekt in Ihrer Wohnung, wären Sie als Mieter dabei.

Also Vermieter informieren, damit der das Nötige veranlasst. Denn bei einer vermieteten Eigentumswohnung ist immer Ihr Vermieter Ansprechpartner, nie der Verwalter der WEG.

http://www.123recht.net/Kleinreparaturklausel-im-Mietvertrag-__a28637.html
 
 
birnenwein     Antwort vom 11.10.2012 22:25
Hört sich unkompliziert an.:  Aha,

ja, so hatte ich eigentlich mir die Lage auch vorgestellt. O. K., dann werde ich mich mal an die Reparatur machen ...

Danke noch für die Info.

Schönen Tach noch!

Birnenwein.
 
 
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