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Beitrag Nebenkosten nach Auszug
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Hallo
wir sind jetzt umgezogen. Unsere alte Vermieterin kam jetzt mit Nebenkosten
Abrechnung. Dazu muss ich sagen der Heizung noch nicht abgelesen und Wasser auch
noch nicht fertig. In Mietvertrag steht Nebenkosten 30 Wasser, 100 Heizung und 30
sonstiges. Jetzt komm sie mit Abrechnung wie hauström ausenlampe, Treppenhaus so
viel wie wir in Wohnung verbraucht haben. Gärtner, versicherunge Kabel un co und wir
sollen 1200 euro nachzahlen. aber immer noch ohne Wasser und Heizung. keine belege
nichts. sie kann doch nicht jetzt 90 euro mehr verlangen in Monat wenn in Mietvertrag 30
steht.
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sortieren nach Datum |
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Nebenkosten nach Auszug
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Belege müssen der Abrechnung nicht beiliegen. Ihr könnt sie aber, nach Terminvereinbarung, bei der Vermieterin einsehen.
Ihr müßt nur die NK zahlen die vertraglich vereinbart/aufgelistet sind. 30 Euro
sonstiges müßte schon genau benannt sein. Z. B. die von Dir genannten Kosten.
Enthält der Vertrag den Verweis auf den Paragraphen 2 der Betriebskostenverordnung gelten alle dort enthaltenen BK als vertraglich vereinbart. Unter anderem auch Gartenpflege, Versicherungen, Grundsteuer und Kabelgebühren.
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Belege braucht der
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Vermieter der Abrechnung nicht beifügen. Wenn sie der Meinung sind, die Abrechnung ist zu hoch lassen sie sich die Rechungen zeigen oder verlangen Kopien (natürlich gegen Bezahlung!) vom VM.
NK können nur abgerechnet werden, die auch im MV vereinbart wurden.
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