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EPRO82 
epro82
vom 02.10.2012 15:01, 5 Visits
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Beitrag kautionseinbehalt

Hallo hab da ein problem mit dem vermieter und zwar will er nachdem er die fristlose
kündigung aussprach jetzt die kaution einbehalten bis zum datum des fristgerechten
kündigungstermins(3 mon).....darf er das??
 
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MOOCHI 
Moochi  
vom 02.10.2012 17:48
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Die Kaution ist

  nicht sofort bei Auszug fällig sondern kann vorläufig einbehalten werden, um evtl. versteckte Mängel (ca. 6 Monate) zu regulieren und evtl. fällige NK.
 
 
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